FAQ

Gerade in der Behandlung der Kleinsten ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind gemeinsam in die Praxis kommen. Auch beide Elternteile sind herzliche eingeladen, Ihr Erleben zu schildern.

Wie in anderen psychotherapeutischen settings auch dauert eine Sitzung 50 Minuten.

Nein. Das Kind wird keiner unangenehmen Situation ausgesetzt, in der es untersucht werden wird. Die Sitzung wird eine Gesprächs- oder Spielsituatiuon sein, je nach Alter des Kindes.

Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, bringen Sie zur ersten Stunde bitte die Krankenversichertenkarte des Kindes mit.

Bei privater Krankenversicherung wird die Sitzung in Rechnung gestellt. Private Krankenversicherungen haben individuelle Regelungen zur Psychotherapie. Die ersten Sitzungen sind in aller Regel gedeckt. Sollten darüberhinaus Stunden nötig und gewünscht sein, muss mit der privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme geklärt werden.

Auf Grund des jungen Alters und der hohen Veränderungsfähigkeit der Säuglinge/Kleinkinder lassen sich oftmals rasche Veränderungen erreichen. Manche Familien kommen etwas länger.

Meine Praxis ist an die vertragspsychotherapeutische Versorgung angeschlossen, so dass die Kosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es individuelle Regelungen, wie viele Sitzungen abgedeckt sind, in den meisten Fällen wird ebenfalls der Großteil der Kosten anerkannt und übernommen. Dies besprechen wir im Einzelnen miteinander und Sie mit Ihrer Krankenversicherung.